Lasst uns mehr reparieren statt entsorgen!

Ein Statement von Daniel Büchle, CEO von AfB social & green IT,
zum „Recht auf Reparatur“

Ein Statement von Daniel Büchle,
CEO von AfB social & green IT,
zum „Recht auf Reparatur“

Green Automation & IT
Die EU hat entschieden: Das „Recht auf Reparatur“ wird Realität. Als Teil der IT‑Refurbishment-Community freue ich mich über die positiven Veränderungen, die diese Regelung für uns bringen kann: Leichtere Reparierbarkeit, längere Nutzungsdauer und damit weniger Elektroschrott.
Die Vereinbarung verpflichtet Hersteller, Informationen über Ersatzteile auf ihren Websites bereitzustellen. Das fördert den Wettbewerb unter Anbietern und macht Reparaturen einfacher und erschwinglicher. Zukünftig sollen Hersteller zudem Reparaturanleitungen veröffentlichen. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und erleichtert unsere Arbeit. Ein großer Gewinn für Klima und Ressourcen ist das Verbot von softwareseitigen Sperren für den Tausch einzelner Komponenten, womit Hersteller bislang Reparaturen von Drittanbietern eingeschränkt oder unwirtschaftlich gemacht haben.
Insgesamt ist das Recht auf Reparatur ein Schritt in die richtige Richtung. Die EU betont damit die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als zentralen Hebel zur Reduzierung von Elektroschrott und Ressourcenabbau.
Ein Ansatz, dem wir uns voll und ganz anschließen – schließlich bereiten wir seit 20 Jahren IT-Geräte wieder auf und sorgen dafür, dass sie möglichst lange verwendet werden. Das Thema Reparatur ist uns daher bestens vertraut – auch die damit einhergehenden Herausforderungen. Es gilt nämlich einiges zu beachten, damit IT-Geräte reparierbar und möglichst lange in Gebrauch bleiben können. Das gilt sowohl für die Herstellung als auch für die Beschaffung. Wir haben daher eine Wunschliste an alle an dem Prozess Beteiligten zusammengestellt:

Transparente Preise: Soll die Reparatur eine Alternative zum Neukauf werden, müssen Ersatzteile zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden.
Leichte Reparierbarkeit: Hersteller sollten keine Software- oder Hardwaretechniken einsetzen, die unabhängige Reparaturen behindern. Beispiel Serialisierung: Bei diesem Verfahren werden Komponenten per Seriennummer an ein bestimmtes Gerät gekoppelt, was selbst den Austausch von Original-Ersatzteilen nahezu unmöglich macht. Es muss zudem sichergestellt sein, dass der Austausch von Drittanbieter-Teilen oder auch von solchen aus dem 3D-Drucker nicht blockiert wird.
Austauschbare Komponenten: Einzelteile sollten idealerweise nicht verlötet oder verklebt, sondern gesteckt und verschraubt sein. Dadurch können defekte Teile besser ausgetauscht werden, wodurch das Gerät wiederum länger benutzt werden kann.
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